Bürgerzentrum Manheim-neu, Kostenfeststellung

Antrag zur Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 21.06.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

unter TOP 1 der Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 12.04.2018 wurde die Begehung des Bürgerzentrums durchgeführt. Hierbei wurden u.a. unter Leitung des Architekten die Restmängel erläutert.

Der Architekt erklärte, dass die überwiegenden Schlussabrechnungen der Firmen vorliegen würden und somit kurzfristig mit der Kostenfeststellung nach HOAi zu rechnen sei. Er sei stolz darauf, die Auftragssumme um ca. 300.000 € unterschritten zu haben. Dem wurde seitens der Verwaltung entgegnet, dass die Unterschreitung 100.000 € beträgt, da noch sogenannte Bauherrenkosten mit eingerechnet werden müssten.

Gem. HOAI ist die Kostenfeststellung in der DIN 276 – 1:2006-11 – Kosten im Bauwesen definiert. Grundlage sind danach Schlussrechnungen und andere Kostenbelege sowie gegebenenfalls auch Nachweise über Eigenleistungen.
Die von der Verwaltung vorgetragenen Bauherrenkosten müssen folglich in die Kostenfeststellung einfließen.

Ich bitte daher, die Kostenfeststellung, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des BFA am 21.06.2018 zu nehmen und in der Sitzung die einzelnen Positionen der Differenz von 200.000 Euro zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Ellerhold
Stadtverordnete aus Kerpen
Vorsitzende Bau- und Feuerschutzausschuss

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