Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Kolpingstadt Kerpen (Vergnügungssteuersatzung)

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Vergnügungssteuersatzung der Kolpingstadt Kerpen hat als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Glückspielautomaten mit Gewinnmöglich das Einspielergebnis.