Fußgängerüberweg Kerpener Straße / Höhe Weyerstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit DRS.Nr. 263.18 wurde am 15.05.2018 im AK „Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit“ zur Sicherheit am Fußgängerüberweg auf der Kerpener Straße / Höhe Weyerstraße von der Verwaltung empfohlen, die Ermittlungen der Polizei abzuwarten, ob die seinerzeit dort verunfallte Person zweifelsfrei den Fußgängerüberweg benutzt hatte.