Beanstandung des Beschlusses zur Ernennung von 2 Stadtverwaltungsdirektoren in der Ratssitzung vom 02.05.2017, TOP 19.1 und 19.2

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit beantragen wir, den o.a. gefassten Beschluss zu beanstanden. Begründung: Da die Kolpingstadt Kerpen zum Zeitpunkt der Entscheidung über keinen von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushalt verfügte, befand sie sich in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO. Beförderungen sind grundsätzlich nicht durch den § 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW gedeckt. Vgl.…
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