Resolution „Lokale Demokratie stärken, Stichwahlen beibehalten“ – Antrag zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 09.04.2019

Resolution „Lokale Demokratie stärken, Stichwahlen beibehalten“ – Antrag zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 09.04.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt, folgenden Beschluss durch den Stadtrat fassen zu lassen:

„Lokale Demokratie stärken, Stichwahlen beibehalten“

Der Stadtrat fordert die Verwaltung und den Bürgermeister auf, bei der Landesregierung auf die Pläne zur Abschaffung der Stichwahl bei Landrats- und Bürgermeisterwahlen in Nordrhein-Westfalen einzuwirken, damit diese nicht weiterverfolgt werden und die aktuellen gesetzlichen Regelungen beibehalten werden.

Begründung:

Stichwahlen gibt es mit einer Ausnahme seit der Einführung der Direktwahl für Landräte*innen und Bürgermeister*innen. Dieses demokratische Instrument hat sich in unserer lokalen Demokratie bewährt. Lediglich die Kommunalwahl 2009 wurde ohne Stichwahlen durchgeführt, die Wiedereinführung der Stichwahl im Jahr 2011 wurde damals mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linken beschlossen.

Die Kommunalwahl 2009 hatte zur Folge, dass Bürgermeister zum Teil mit unter einem Drittel aller abgegebenen Stimmen ins Amt gewählt wurden. So wurden beispielsweise die Bürgermeisterin in der Stadt Wülfrath nur mit 27% und in der Stadt Monheim der Bürgermeister nur mit 30,4% der Stimmen gewählt. Ein/e Landrat*rätin oder Bürgermeister*in sollte möglichst von einer Mehrheit der Bevölkerung gestützt sein. Er oder sie ist erste Bürgerin oder erster Bürger des Kreises, der Stadt oder Gemeinde. Daher ist eine Stichwahl notwendig, sofern es im ersten Wahlgang keine solche breite Mehrheit gibt. Aus Gründen einer ausreichenden demokratischen Legitimation sollten Stichwahlen weiterhin durchgeführt werden.

Besonders in Zeiten einer immer wieder festzustellenden „Politikverdrossenheit“ in der Bevölkerung und einer daraus resultierenden geringeren Wahlbeteiligung muss Politik und insbesondere Kommunalpolitik für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar und nahbar sein. Es muss möglich sein, in einem zweiten Wahlgang ggfs. neu zu bewerten und zu wählen, wenn zuvor kein/e Kandidat/in eine absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat. Niedriger Wahlbeteiligung darf nicht mit der Abschaffung von Wahlmöglichkeiten begegnet werden. Das ist der falsche Weg, eine fatale Logik und schädigt die lokale Demokratie.

Aus diesen Gründen fordert der Stadtrat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf, die aktuelle gesetzliche Stichwahl-Regelung beizubehalten und von Plänen einer Änderung Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

 

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