Parkscheibenregelung im Wohnumfeld des Bahnhofs in Sindorf – Ausdehnung des jetzigen Gültigkeitsbereiches

Parkscheibenregelung im Wohnumfeld des Bahnhofs in Sindorf – Ausdehnung des jetzigen Gültigkeitsbereiches

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ab 2018 wird der Pendlerparkplatz auf dem ehemaligen Hallenbadgelände in Sindorf wegfallen.
Das wird dazu führen, dass sich die Pendler umorientieren werden und in die von der Parkscheibenregelung im Wohnumfeld nicht betroffenen Straßen ausweichen und somit diese Straßen zuparken. Die Anwohner werden somit kaum noch Parkplätze finden können.

Ich beantrage, dass im Bahnhofsumfeld von Sindorf die Parkscheibenregelung ausgedehnt wird, um das sich einstellende Pendlerparken in den angrenzenden Wohngebieten zu unterbinden.

Hierzu beantrage ich, dass in dem Parkscheibenbereich Parkplätze für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bahnhofsnah ausgewiesen werden, die dann von der Parkscheibenregelung ausgenommen werden. Vorstellbar wäre z. B., dass die Kurzzeitparkplätze neben der E-Ladesäule für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zur Verfügung gestellt werden.

Gleichzeitig muss aber in dem Parkscheibenbereich in diesen Wohnstraßen das Parken für die Bewohner aber durch das Einführen eines Bewohnerparkens möglich gemacht werden.

Auf Grund der knappen Zeit beantrage ich, dass entsprechende Konzepte im nächsten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 05.12.2017 vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schauwinhold
Stadtverordneter aus Sindorf

 

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