Notwendiges Gedenken an jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Horrem durch Verlegung von Stolpersteinen

Notwendiges Gedenken an jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Horrem durch Verlegung von Stolpersteinen

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 24.5.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen für diese Ausschusssitzung folgende Beschlussfassung:

Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Realisierung bzw. Projektkoordination der Verlegung von Stolpersteinen im Stadtteil Horrem als gesellschaftlich sehr wichtiges Erinnerungsprojekt für die einst in Horrem lebenden jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu beauftragen.

Begründung:

 

Unser Land blickte im Jahre 2021 mit einem offiziellen Gedenkjahr auf 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland zurück.

Auch in Horrem lebten jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Diese Menschen waren anerkannter selbstverständlicher Bestandteil unserer Bürgergesellschaft bis zur Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten und ihrer Gräueltaten. 

Ausgrenzung, Stigmatisierung, Drangsalierung, Enteignung, Vertreibung und Ermordung Menschen jüdischen Glaubens waren Glieder einer grausamen Kette unmenschlicher Handlungen eines brutalen menschenverachtenden Regimes.

Hieraus erwächst für uns, die wir heute leben, die unabdingbare Verpflichtung zu einem steten Kampf gegen das Vergessen, zum Wachhalten der leidvollen Erinnerung an das abgrundtiefe Böse der schlimmen Ära von 1933 bis 1945. Es ist eine dauerhafte Verpflichtung für uns Alle – öffentlich und wahrhaftig – im Kleinen wie im Großen.

Die Geschichte lässt sich nicht ändern. Doch ihre schmerzhaften Lehren sollten wir beachten und bewahren. Die von uns beantragte Aktion zur Verlegung von Stolpersteinen in Horrem soll ein wichtiger Baustein dieser Verpflichtung sein.

In den beiden einwohnerzahlenmäßig größten Stadtteilen Kerpen und Sindorf wurden – in Koordination durch unser Stadtarchiv – bisher insgesamt 32 Stolpersteine für die Angehörigen von sechs jüdischen Familien verlegt. Im Stadtteil Kerpen waren dies bisher insgesamt 21 Stolpersteine in den Jahren 2017 und 2020. In Sindorf wurden im Jahre 2022 insgesamt 11 Stolpersteine – je einer für jedes jüdische Familienmitglied von insgesamt zwei jüdischen Sindorfer  Familien – verlegt. Unserem Antrag ist beispielhaft ein Foto mit drei in Sindorf verlegten Stolpersteinen beigefügt, zu dessen Verwendung der Vorsitzende des Sindorfer Heimatvereins seine Zustimmung erteilt hat.

Horrem einschließlich Götzenkirchen ist mit aktuell rd. 13.000 Einwohnern der drittgrößte Stadtteil der Kolpingstadt Kerpen und es steht unserem Stadtteil gut zu Gesicht, auch hier möglichst zeitnah Stolpersteine zur Erinnerung an diese einst unter uns lebenden Menschen zu verlegen.

Die Aktion „Verlegung von Stolpersteinen“ wurde für die Stadtteile Kerpen und Sindorf privat finanziert und in fachkundiger, engagierter und sorgfältiger Weise durch Mitarbeitende unseres Stadtarchivs koordiniert. Dies galt insbesondere für 

> die notwendigen Recherchen und Datenüberprüfungen zu den seinerzeit dort lebenden jüdischen Menschen

> die Befragung bzw. Einverständniseinholung von ihren eventuell noch lebenden Nachfahren

> die Befragung der heutigen Eigentümer*innen von einst im Besitz jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger befindlichen Gebäude, vor denen in öffentlichen Flächen eine Stolpersteinverlegung geplant ist

> die Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Kerpen, bezogen auf die entsprechende Benutzung öffentlicher Pflaster- oder Gehwegflächen

> die Aufnahme von Kontakten und die Koordination mit dem verantwortlichen Künstler, Herrn Gunter Demnig bzw. seines*r Beauftragten, für die Verlegung der Stolpersteine, der mit den ersten Stolpersteinverlegungen im Jahre 1992 begann, was sich mittlerweile in Deutschland und weiteren 30 europäischen Ländern verbreitet hat und als das größte dezentrale Mahnmal der Welt gilt.

Vor diesem beeindruckenden Hintergrund haben unser Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich sowie zusätzlich einzelne Mitglieder sich zur Kostentragung bzw. -erstattung für die Verlegung von insgesamt 12 Stolpersteinen auf der Basis von aktuell 120 € je Stolpersteinverlegung verpflichtet. Dieser Betrag von aktuell 120 € ermöglicht jedem*r eine Patenschaft für die Herstellung und Verlegung eines Stolpersteines.
Insgesamt stehen mithin aktuell 1.440 € für diesen sehr wichtigen Verwendungszweck zur Verfügung.

Es ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, dass in professioneller Weise das beantragte Stolpersteinverlegungsprojekt in Horrem durch unser bewährtes und erfahrenes Stadtarchiv koordiniert wird, da dies im Hinblick auf die Vielfalt der Aufgabenstellungen und die notwendige Fachkenntnis von einem einzelnen Ortsverein nicht zu leisten ist.

Diese, aus einem zutiefst humanitären Anliegen erwachsende, beantragte gesellschaftliche Aktion darf sich nicht auf die jüdischen Bürgerinnen und Bürger beschränken, die in einem Konzentrationslager ermordet wurden. Sie soll auch alle einstmals in Horrem lebenden jüdischen Menschen umfassen, die Ausgrenzung, Stigmatisierung, Drangsalierung, Diskriminierung, Enteignung, Verfolgung und Vertreibung sowie schlimme Fluchterlebnisse in eine fremde Welt mit dem Verlust ihrer Heimat erlitten haben – Dies Alles im Sinne einer posthumanen Familienzusammenführung.

Zusammenfassend bitten wir Sie sehr herzlich um Unterstützung und entsprechende Beschlussfassung im Sinne unseres Antrages.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Krüll
Vorsitzender SPD-Ortsverein
Horrem/Neu-Bottenbroich