Lüften und Heizen in Schulen – Anfrage gemäß § 18 GO für den Schulausschuss am 25.11.2020

Lüften und Heizen in Schulen – Anfrage gemäß § 18 GO für den Schulausschuss am 25.11.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie Sie wissen, gelten aufgrund der aktuellen Situation bestimmte Vorschriften zum Lüften der Klassenräume an allen Kerpener Schulen (nachzulesen sind diese u.a. in der Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.10.2020).

Da dies gerade in Herbst und Winter natürlich eine Temperaturabsenkung in den Klassenräumen und Schulgebäuden impliziert, ist es von großer Bedeutung, dass die Heizungen an allen Schulen einwandfrei funktionieren. Ab und an kommt es aber natürlich auch zu Ausfällen einzelner Heizkörper oder ganzer Heizanlage. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterricht in diesem Jahr ohnehin stark eingeschränkt war und teils noch ist, ist es wichtig, dass in solchen Fällen möglichst keine zusätzlichen Stunden und keinesfalls ganze Unterrichtstage ausfallen müssen – denn ohne Heizen ist den Kindern und Lehrer*innen ein Arbeiten bei geöffnetem Fenster in den kühleren Jahreszeiten wohl nicht zuzumuten.

Daher möchte ich Sie bitten, in der kommenden Schulausschusssitzung am 25.11.2020 mitzuteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass etwaige Ausfälle von Heizungen an Kerpener Schulen direkt behoben werden können, ohne dass es zu Unterrichtsausfall kommen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Lee Klein
Sachkundige Bürgerin

 

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