Erschließung eines Digitalparks in Kerpen

Erschließung eines Digitalparks in Kerpen

Antrag für den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 10.09.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Strukturwandel macht auch vor der Kolpingstadt Kerpen nicht Halt und die Schaffung bzw. der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen hat für uns eine hohe Priorität. Eine gute Möglichkeit bieten sogenannte Digitalparks. Wie zahlreichen Medienberichten zu entnehmen ist, hat die Entscheidung von Microsoft, in Bedburg, Elsdorf und Bergheim, einen „Hyperscaler“ zu errichten, eine wahre „Goldgräberstimmung“ ausgelöst.

Außerdem erreichte uns die erfreuliche Nachricht, dass am Standort des Kraftwerks Niederaußem, der vor dem Kohleausstieg eigentlich für einen neuen BoA-Block vorgesehen war, ein Digitalpark entstehen soll. Rund um diese Großrechenzentren, auch in Kerpen, können sich weitere Unternehmen ansiedeln und hierdurch viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Das Rheinische Revier bietet mit seinen gut ausgebildeten Fachkräften und exzellenter Energieinfrastruktur gute Potentiale. Die entstehenden Arbeitsplätze sind hier ebenfalls sehr vielfältig. Neben den klassischen IT-Berufen werden besonders Facharbeiter wie z.B. Mechatroniker, Elektriker und Klimatechniker gebraucht. Diese Fachkräfte müssen auch in der Nähe verfügbar sein, denn ähnlich wie bei einem Kraftwerk gilt bei einem Rechenzentrum eine Null-Fehler-Toleranz, so dass bei einem Notfall entsprechende Mitarbeitende schnell vor Ort sein müssen.

Kerpen darf in dieser Entwicklung nicht zurückfallen. Daher beantragen wir:

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Flächen zur Erschließung eines Digitalparks zu benennen. Dabei sollen Flächen rund um Manheim-alt und schon bestehender Gewerbe- und Industriegebiete prioritär geprüft werden. Mögliche Kriterien für eine Prüfung können Faktoren wie Flächenverfügbarkeit, Anbindung an den Verkehr (Straße und ÖPNV), Anbindung an erneuerbare Energien sein. Der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 18.06.2024 (Drs.-Nr. 142.24) ist entsprechend zu berücksichtigen.

In einem zweiten Schritt würden dann die Potentialflächen durch Verwaltung und Politik bewertet und über weitere Maßnahme zur Erschließung beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jurczyk
Stadtverordneter

 Andreas Nagel
Stadtverordneter