Bauvorhaben Marienstraße / Kölner Straße

Bauvorhaben Marienstraße / Kölner Straße

Anfrage zur Sitzung des Stadtrates am 17.12.2019 und Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 28.01.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung des Planungsausschusses am 03.12.2019 wurde unter TOP 3.4 Projektliste 16.1 – Stadtplanung mitgeteilt, dass das Bauvorhaben Kölner Straße / Marienstraße aus der Prioritätenliste herausgenommen wird, da der Vorhabenträger seinen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zurückgezogen hat und nunmehr eine Teilbebauung nach § 34 BauGB erfolgt.

Im Rahmen einer Mitteilung im nichtöffentlichen Teil wurde dann die neue Planung vorgestellt.
Diese Planung erfüllt nichts mehr von der ursprünglichen Planung. Aus einem städtebaulich ansehnlichen Projekt wird eine 08/15 Planung, die auch noch Gefahren mit sich bringt.
Ich zitiere aus der Projektbeschreibung des Vorhabenträgers vom 31.08.2018:

Die aktuell bestehenden Einfahrten (zwei Stück) zur Kölner Straße bringen Gefahren für die Fahrradfahrer und Fußgänger mit sich. Wir würden eine Verlegung in die Marienstraße vorschlagen und vornehmen.
Der neue Bebauungsvorschlag sieht jetzt wieder die Einfahrt zur Kölner Straße vor!
Durch die langgezogene Bebauung an der Kölner Straße wird die Sicht zudem zusätzlich beeinträchtigt zur Ein-/ Ausfahrt Marienstraße. Die spitze Straßeneinmündung zu entschärfen wurde von mir bereits im ersten Entwurf gefordert; im derzeitigen Entwurf ist dies nicht realisierbar laut Verwaltung.
Hier ist ebenfalls zu prüfen, ob die Fluchtlinie eingehalten wird.

Wie so oft in Kerpen wird die Bebauung nach § 34 BauGB vorgenommen. Ich könnte hierzu einige Beispiele nennen, die zur Verschlechterung des Stadtbildes führen. Exemplarisch ist die Bebauung mit 5 Fertiggaragen in der Bachstraße zu nennen. Auf Nachfrage wurde mir von der Verwaltung erklärt, man sehe hier keinen Bedarf für einen Bebauungsplan.

Das sehe ich ganz anders und beantrage daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch für das Dreieck Marienstraße / Kölner Straße, um diese Ecke planerisch aufzuwerten im Eingangsbereich von Kerpen.

Dies hatte die SPD-Fraktion bereits mit Mail am 06.11.2018 gefordert und wird hiermit nochmals bestätigt.

Einen weiteren Aspekt bitte ich ebenfalls zu berücksichtigen.
Seit 2016 gibt es das Handlungsprogramm „Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpenplus“. Die Grundsätze dieses Handlungsprogramms beziehen sich ausschließlich auf neu zu schaffendes Baurecht für Wohnen, oder auf Fälle, bei denen die Nutzungsart bzw. das bestehende Baurecht geändert wird, die neue Nutzung dem Wohnen dient und hierdurch ein signifikanter Wertzuwachs entsteht.

Dies liegt hier eindeutig vor, denn die Nutzung des „Dreiecksviertels“ Marienstraße / Kölner Straße besteht zurzeit aus einer stillgelegten Tankstelle und dazugehöriger Gewerbehalle mit Freifläche.

Auch dies unterstreicht die Forderung nach der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Im ersten Entwurf sollten 44-47 Wohnungen mit Tiefgarage entstehen. Dieser wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 11.09.2018 im öffentlichen Teil vorgestellt. Warum die Änderung der Planung lediglich im nichtöffentlichen Teil des Planungsausschusses als Mitteilung stattfand, ist nicht nachvollziehbar.

Daher beantrage ich jetzt schon, dass im nächsten Planungsausschuss am 28.01.2020 die neue Planung öffentlich vorgestellt wird.

Durch die Änderung der Bebauung, insbesondere hin zum Wohnen, entstehen Folge-kosten für die Kommune, z.B. in Bezug auf die Bereitstellung von Kitaplätzen und Erhöhung der Schülerzahlen, denn es ist davon auszugehen, dass – zumindest bei der bisher geplanten Anzahl der Wohneinheiten, auch einige Kinder mit hinzukommen.
An diesen Kosten sollen die Planungsbegünstigten nach dem Handlungsprogramm beteiligt werden. Hierzu hat sich der Vorhabenträger ebenfalls bereits verpflichtet.
Warum der Antrag auf die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes jetzt zurückgezogen wurde, ist nicht nachvollziehbar und wurde seitens der Verwaltung auch nicht erläutert.

Dies bitte ich in der Ratssitzung am 17.12.2019 nachzuholen und in der Sitzung des Planungsausschusses am 28.01.2020 zu thematisieren.

Bis dahin bitte ich alle Verwaltungshandlungen, die einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung herbeiführen, zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Ellerhold
Stadtverordnete

 

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