Barrierefreie Fußgängerquerungen – zusätzliche Markierungen

Barrierefreie Fußgängerquerungen – zusätzliche Markierungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit einigen Jahren werden in der Stadt Kerpen finanzielle Mittel für Bordsteinabsenkungen an Kreuzungen und Einmündungen bereit gestellt, um einen barrierefreien Übergang herzustellen.
In der Straßenverkehrsordnung ist vom Grundsatz her geklärt, dass an abgesenkten Bordsteinen nicht geparkt werden darf.
Dieses ist in den vergangenen Jahren aufgeweicht worden, da zunehmend nicht mehr, so wie früher, mit Hochbord der Straßenausbau erfolgt sondern mit Rundbord, also durchgehend auf 3 cm abgesenkt.
Damit dürfte in vielen Straßen grundsätzlich nicht mehr geparkt werden, was natürlich nicht umzusetzen ist, aufgrund des Bedarfes an Parkraum.
Allerdings ist festzustellen, dass die Autofahrer diese Regelung aus der StVO nicht kennen und auch nicht mehr darauf achten, wenn es an Kreuzungen und Einmündungen in Wohngebieten noch diese barrierefreien Bordsteinabsenkungen gibt und somit diese Punkte einfach zugeparkt werden.
Damit ist dann der barrierefreie Übergang nicht mehr nutzbar und wir erhalten zunehmend Beschwerden von betroffenen Personen.
Gleichzeitig ist aber auch kein Personal beim Ordnungsamt verfügbar, dass zur Kontrolle in die Wohngebiete geschickt werden kann.

Unter dem Gesichtspunkt des HSK beantrage ich, das geprüft wird, dass bei diesen Bordsteinabsenkungen gleichzeitig das Rollstuhlsymbol, natürlich in angemessener Größe, mit auf die Fahrbahn vor jeder Absenkung markiert werden kann.
Ziel ist es, den „gedankenlosen“ Autofahrer mit einfachen Mitteln darauf aufmerksam zu machen, dass er bitte diese Stellen nicht zuparkt.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Schauwinhold

 

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