Auftragsvergabe Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertagesstätten / Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW

Auftragsvergabe Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertagesstätten / Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bei der zu bestätigen Dringlichkeitsentscheidung zu TOP 14 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses, DRS Nr. 493.17, ist festzustellen, dass diese Dringlichkeitsentscheidung am 15.09.2017, also einen Tag nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.09.2017, erstellt worden ist.

Daher stellt sich uns natürlich die Frage, warum dieses Thema nicht in dieser Sitzung behandelt wurde bzw. darüber nicht informiert wurde.
Besonders bei der sensiblen Frage der Verpflegung in Kindertagesstätten sollte der Jugendhilfeausschuss rechtzeitig informiert werden.

Für die Zukunft beantragen wir, dass die diese Ausschreibungskriterien vorher im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und beraten werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert