2 Mrd. € für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

2 Mrd. € für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Antrag zum Schulausschuss am 04.12.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für den ab 2025 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler stellt der Bund zwei Milliarden Euro zu Verfügung. Das Kabinett beschloss die Einrichtung eines Sondervermögens, um die eigentlich zuständigen Länder beim Ausbau der Betreuungsangebote zu unterstützen. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem „großen Beitrag des Bundes zu den Gesamtkosten“.

In den Jahren 2020 und 2021 sind dem Gesetzentwurf zufolge jeweils eine Milliarde Euro für das Sondervermögen vorgesehen, die jeweils zur Hälfte aus dem Haushalt des Bundesfamilien- und des Bildungsministeriums kommen. Die Mittel können bis Ende 2028 für Investitionen an den Grundschulen ausgegeben werden.

Ich beantrage, dass dieser Rechtsanspruch für alle Kerpener Grundschulkinder in alle aktuellen Anbau- und Neubau-Planungen berücksichtigt wird. Es macht keinen Sinn die aktuellen Anbau-Planungen wie z.B. an der Mühlenfeldschule, oder der Ulrichschule bzw. die Neubauplanungen wie die 3. Grundschule in Sindorf, oder der Neubau in BBT jetzt ohne diesen Rechtsanspruch zu planen, dies dann aber 2025 erneut anzupacken. Bitte legen Sie auch dar, ob und wie die Kolpingstadt Kerpen die Fördermittel in Anspruch nehmen wird.

Darüber hinaus bitte ich um Information, ob die Ganztagsbetreuung an allen weiteren Grundschulen im Stadtgebiet die Kapazität hat, den Rechtsanspruch ab 2025 sicherzustellen. Falls nicht, zeigen Sie bitte konkrete Maßnahmen hierzu auf.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Bielan
Stadtverordneter und Schulausschussvorsitzender

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert